Sicherungsmaßnahme
Auslese UG (haftungsbeschränkt)
Herford
Das Amtsgericht Bielefeld hat zur Auslese UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.07.2026, Aktenzeichen 43 IN 441/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bielefeld
- Aktenzeichen
- 43 IN 441/26
- Registerbezug
- Bad Oeynhausen, HRB 12341
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 02.07.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Insolvenzverwalter
- Thomas Wolf
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 441/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 12341 eingetragenen Auslese UG (haftungsbeschränkt), Goebenstraße 3-7, 32052 Herford, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Strehl, Dickenheide 43, 32051 Herford
Geschäftszweig: Betrieb einer Buchhandlung, Handel mit Zeitschriften, Geschenkartikeln, kunsthandwerklichen Artikeln, Veranstaltung von literarischer, künstlerischer und gewerblicher Prägung
ist am 01.07.2026, um 16:43 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Thomas Wolf, Am Bach 18, 33602 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 441/26
Amtsgericht Bielefeld, 01.07.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 12341 eingetragenen Auslese UG (haftungsbeschränkt), Goebenstraße 3-7, 32052 Herford, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Strehl, Dickenheide 43, 32051 Herford
Geschäftszweig: Betrieb einer Buchhandlung, Handel mit Zeitschriften, Geschenkartikeln, kunsthandwerklichen Artikeln, Veranstaltung von literarischer, künstlerischer und gewerblicher Prägung
ist am 01.07.2026, um 16:43 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Thomas Wolf, Am Bach 18, 33602 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 441/26
Amtsgericht Bielefeld, 01.07.2026