Sicherungsmaßnahme
aurum cor GmbH Edelmetallhandelshaus
Saarbrücken
Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur aurum cor GmbH Edelmetallhandelshaus eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.01.2025, Aktenzeichen 61 IN 59/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 61 IN 59/24
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB 18958
- Bundesland
- Saarland
- Veröffentlichung
- 09.01.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Sandra Reich
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 61 IN 59/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 18958 eingetragenen aurum cor GmbH Edelmetallhandelshaus, Friedrichstraße 27, 66125 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Carmela Nimmesgern,
Geschäftszweig: Der Handel mit Edelmetallen
ist am 08.01.2025, um 14:22 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Sandra Reich, Am Ludwigsberg 78, 66113 Saarbrücken bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf die vorläufige Insolvenzverwalterin über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
61 IN 59/24
Amtsgericht Saarbrücken, 08.01.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 18958 eingetragenen aurum cor GmbH Edelmetallhandelshaus, Friedrichstraße 27, 66125 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Carmela Nimmesgern,
Geschäftszweig: Der Handel mit Edelmetallen
ist am 08.01.2025, um 14:22 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Sandra Reich, Am Ludwigsberg 78, 66113 Saarbrücken bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf die vorläufige Insolvenzverwalterin über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
61 IN 59/24
Amtsgericht Saarbrücken, 08.01.2025