Sicherungsmaßnahme

aurum cor GmbH Edelmetallhandelshaus

Saarbrücken

Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur aurum cor GmbH Edelmetallhandelshaus eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.01.2025, Aktenzeichen 61 IN 59/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Saarbrücken
Aktenzeichen
61 IN 59/24
Registerbezug
Saarbrücken, HRB 18958
Bundesland
Saarland
Veröffentlichung
09.01.2025
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Sandra Reich

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 61 IN 59/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 18958 eingetragenen aurum cor GmbH Edelmetallhandelshaus, Friedrichstraße 27, 66125 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Carmela Nimmesgern,

Geschäftszweig: Der Handel mit Edelmetallen

ist am 08.01.2025, um 14:22 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Sandra Reich, Am Ludwigsberg 78, 66113 Saarbrücken bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf die vorläufige Insolvenzverwalterin über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

61 IN 59/24
Amtsgericht Saarbrücken, 08.01.2025

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Forderungsprüfung
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme