Forderungsprüfung

AURICA Naturheilmittel und Naturwaren GmbH

Dillingen

Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur AURICA Naturheilmittel und Naturwaren GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.06.2026, Aktenzeichen 61 IN 27/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Saarbrücken
Aktenzeichen
61 IN 27/25
Registerbezug
Saarbrücken, HRB 26268
Bundesland
Saarland
Veröffentlichung
09.06.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 61 IN 27/25

61 IN 27/25

AMTSGERICHT SAARBRÜCKEN
Beschluss

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 26268 eingetragenen AURICA Naturheilmittel und Naturwaren GmbH, Kochstraße 3-5, 66763 Dillingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Schütz, und die Gesellschafterin Frau Pia Schütz, und Frau Gisela Schütz,

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 08.07.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 21 niedergelegt.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

Sulzbach, 09.06.2026
Amtsgericht

Kremer
Rechtspfleger
61 IN 27/25
Amtsgericht Saarbrücken, 09.06.2026

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Forderungsprüfung
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme