Insolvenzbekanntmachung
Aubis Sylt GmbH & Co.KG
Leipzig
Das Amtsgericht Leipzig hat zur Aubis Sylt GmbH & Co.KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.03.2025, Aktenzeichen 403 IN 1588/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Leipzig
- Aktenzeichen
- 403 IN 1588/24
- Registerbezug
- Leipzig, HRA 19520
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 25.03.2025
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
Insolvenzgericht Leipzig
403 IN 1588/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Aubis Hotel Sylt GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Athene Immobilien und Beteiligungen GmbH, Große Fleischergasse 4, 04109 Leipzig, diese vertreten durch den Geschäftsführer Klaus-Hermann Wienhold, geb. Wienhold
Registergericht: Amtsgericht Leipzig Register-Nr.: HRA 19520
ergeht am 25.03.2025 nachfolgende Entscheidung
Frist zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung gem. § 160 InsO im schriftlichen Verfahren wird bestimmt auf
Montag, 28.04.2025
Auf der Tagesordnung steht:
Zustimmung zum Vergleichsabschluss mit dem Geschäftsführer der Komplementärgesellschaft
Zustimmende oder ablehnende Meinungen der Gläubiger zu diesen Punkt sind innerhalb der genannten Frist schriftlich an das Insolvenzgericht Leipzig zu richten.
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, d.h. gehen keine Äußerungen ein, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.
403 IN 1588/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Aubis Hotel Sylt GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Athene Immobilien und Beteiligungen GmbH, Große Fleischergasse 4, 04109 Leipzig, diese vertreten durch den Geschäftsführer Klaus-Hermann Wienhold, geb. Wienhold
Registergericht: Amtsgericht Leipzig Register-Nr.: HRA 19520
ergeht am 25.03.2025 nachfolgende Entscheidung
Frist zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung gem. § 160 InsO im schriftlichen Verfahren wird bestimmt auf
Montag, 28.04.2025
Auf der Tagesordnung steht:
Zustimmung zum Vergleichsabschluss mit dem Geschäftsführer der Komplementärgesellschaft
Zustimmende oder ablehnende Meinungen der Gläubiger zu diesen Punkt sind innerhalb der genannten Frist schriftlich an das Insolvenzgericht Leipzig zu richten.
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, d.h. gehen keine Äußerungen ein, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.