Forderungsprüfung
Attention Media Agency GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Attention Media Agency GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.06.2026, Aktenzeichen 36a IN 4947/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36a IN 4947/21
- Registerbezug
- Berlin, HRB 209149
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 25.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
36a IN 4947/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Attention Media Agency GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Albrechtstraße 16, 10117 Berlin
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 209149
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 24.06.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 44-53 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 22.07.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 24.06.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Attention Media Agency GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Albrechtstraße 16, 10117 Berlin
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 209149
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 24.06.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 44-53 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 22.07.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 24.06.2026