Forderungsprüfung
ATLAUA SHIPPING GmbH
Wörth an der Donau
Das Amtsgericht Regensburg hat zur ATLAUA SHIPPING GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.08.2026, Aktenzeichen 4 IN 237/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Regensburg
- Aktenzeichen
- 4 IN 237/21
- Registerbezug
- Regensburg, HRB 16972
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 14.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
4 IN 237/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ATLAUA SHIPPING GMBH, Im Haslet 42, 93086 Wörth a.d.Donau, vertreten durch den Geschäftsführer Gräser Paul
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 16972
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 17-18 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 13.08.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ATLAUA SHIPPING GMBH, Im Haslet 42, 93086 Wörth a.d.Donau, vertreten durch den Geschäftsführer Gräser Paul
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 16972
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 17-18 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 13.08.2026