Sicherungsmaßnahme
Atlas Spare Parts GmbH
Ganderkesee
Das Amtsgericht Delmenhorst hat zur Atlas Spare Parts GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.05.2026, Aktenzeichen 12 IN 24/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Delmenhorst
- Aktenzeichen
- 12 IN 24/26
- Registerbezug
- Oldenburg (Oldenburg), HRB 206929
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 18.05.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht
Delmenhorst
Beschluss
12 IN 24/26
18.05.2026
In dem Insolvenzantragsverfahren
über das Vermögen der
Atlas Spare Parts GmbH, Atlasstraße 6, 27777 Ganderkesee (AG Oldenburg, HRB 206929), vertreten durch Britta Frey (Geschäftsführerin),
- Antragstellerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Hans-Joachim Berner und Dr. Malte Köster,
Katharinenstraße 5, 28195 Bremen,
vorläufiger Sachwalter:
Rechtsanwalt Hendrik Gittermann, c/o REIMER,
Schüsselkorb 26/27, 28195 Bremen, Tel.: 0421/39879690, Fax: 0421/39879699,
wird gemäß § 270c Abs. 4 S. 1 InsO zusätzlich zu der am 06.02.2026 angeordneten vorläufigen Eigenverwaltung die Antragstellerin zur Begründung für folgende einzelne Geschäfte von Masseverbindlichkeiten ermächtigt:
Die vorläufig eigenverwaltende Schuldnerin wird - in Ergänzung des Beschlusses vom 26.02.2026 - gem. §§ § 270c Abs. 4, S. 1, 3, § 55 Abs. 2 InsO im Rahmen einer sog. Gruppen-Einzelermächtigung ermächtigt, die nachfolgenden (weiteren) Masseverbindlichkeiten zu begründen:
1. Verbindlichkeiten aus den zur Fortführung des Geschäftsbetriebes im Zeitraum "01.05.2026 bis zum 31.05.2026" (Kalenderwochen 18 bis 22 des Jahres 2026) erforderlichen Rechtsgeschäfte gemäß der beigefügten Planrechnung - und zwar
a. für Personalkosten bis zu einer Gesamthöhe von 10.000,00 (brutto),
b. für sonstige betriebsbezogene Aufwendungen bis zu einem Gesamtbetrag von 34.000,00 € (brutto),
c. für verfahrensbedingte Kosten bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe von 32.000,00 € (brutto) und
d. für Verfahrenskosten bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe von 79.000,00 € (brutto).
2. Im Übrigen bleibt der Beschluss vom 06.02.2026 bestehen.
Gründe:
Der Geschäftsbetrieb der eigenverwaltenden Schuldnerin wird mit dem Ziel einer Sanierung auch über den Monat April hinaus uneingeschränkt fortgeführt, dies in Anbetracht des laufenden Investorenprozesses, mit Zustimmung des Gläubigerausschusses, des Sachwalters unter Einbeziehung der Bundesagentur für Arbeit, die einem Antrag auf Rollieren des Insolvenzgeldzeitraums zugestimmt hat. Die geplante Verfahrenseröffnung verschiebt sich mithin auf den 01.06.2026.
Die aus der Gruppen-Einzelermächtigung folgenden Masseverbindlichkeiten sind durch die Umsätze der Schuldnerin gedeckt und im Finanzplan abgebildet. Die Einzelermächtigung umfasst Lieferungen und Leistungen für den Monat Mai 2026.
Antrag und Beschlussfassung sind mit dem vorläufigen Sachwalter abgestimmt, was dieser telefonisch bestätigt hat.
Rüdebusch
Richter am Amtsgericht
Delmenhorst
Beschluss
12 IN 24/26
18.05.2026
In dem Insolvenzantragsverfahren
über das Vermögen der
Atlas Spare Parts GmbH, Atlasstraße 6, 27777 Ganderkesee (AG Oldenburg, HRB 206929), vertreten durch Britta Frey (Geschäftsführerin),
- Antragstellerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Hans-Joachim Berner und Dr. Malte Köster,
Katharinenstraße 5, 28195 Bremen,
vorläufiger Sachwalter:
Rechtsanwalt Hendrik Gittermann, c/o REIMER,
Schüsselkorb 26/27, 28195 Bremen, Tel.: 0421/39879690, Fax: 0421/39879699,
wird gemäß § 270c Abs. 4 S. 1 InsO zusätzlich zu der am 06.02.2026 angeordneten vorläufigen Eigenverwaltung die Antragstellerin zur Begründung für folgende einzelne Geschäfte von Masseverbindlichkeiten ermächtigt:
Die vorläufig eigenverwaltende Schuldnerin wird - in Ergänzung des Beschlusses vom 26.02.2026 - gem. §§ § 270c Abs. 4, S. 1, 3, § 55 Abs. 2 InsO im Rahmen einer sog. Gruppen-Einzelermächtigung ermächtigt, die nachfolgenden (weiteren) Masseverbindlichkeiten zu begründen:
1. Verbindlichkeiten aus den zur Fortführung des Geschäftsbetriebes im Zeitraum "01.05.2026 bis zum 31.05.2026" (Kalenderwochen 18 bis 22 des Jahres 2026) erforderlichen Rechtsgeschäfte gemäß der beigefügten Planrechnung - und zwar
a. für Personalkosten bis zu einer Gesamthöhe von 10.000,00 (brutto),
b. für sonstige betriebsbezogene Aufwendungen bis zu einem Gesamtbetrag von 34.000,00 € (brutto),
c. für verfahrensbedingte Kosten bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe von 32.000,00 € (brutto) und
d. für Verfahrenskosten bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe von 79.000,00 € (brutto).
2. Im Übrigen bleibt der Beschluss vom 06.02.2026 bestehen.
Gründe:
Der Geschäftsbetrieb der eigenverwaltenden Schuldnerin wird mit dem Ziel einer Sanierung auch über den Monat April hinaus uneingeschränkt fortgeführt, dies in Anbetracht des laufenden Investorenprozesses, mit Zustimmung des Gläubigerausschusses, des Sachwalters unter Einbeziehung der Bundesagentur für Arbeit, die einem Antrag auf Rollieren des Insolvenzgeldzeitraums zugestimmt hat. Die geplante Verfahrenseröffnung verschiebt sich mithin auf den 01.06.2026.
Die aus der Gruppen-Einzelermächtigung folgenden Masseverbindlichkeiten sind durch die Umsätze der Schuldnerin gedeckt und im Finanzplan abgebildet. Die Einzelermächtigung umfasst Lieferungen und Leistungen für den Monat Mai 2026.
Antrag und Beschlussfassung sind mit dem vorläufigen Sachwalter abgestimmt, was dieser telefonisch bestätigt hat.
Rüdebusch
Richter am Amtsgericht