Insolvenzbekanntmachung
Atlas GmbH
Ganderkesee
Das Amtsgericht Delmenhorst hat zur Atlas GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.05.2026, Aktenzeichen 12 IN 23/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Delmenhorst
- Aktenzeichen
- 12 IN 23/26
- Registerbezug
- Oldenburg (Oldenburg), HRB 204412
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 19.05.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht
Delmenhorst
Beschluss
12 IN 23/26
18.05.2026
In dem Insolvenzantragsverfahren
über das Vermögen der
Atlas GmbH, Atlasstraße 6, 27777 Ganderkesee (AG Oldenburg, HRB 204412),
vertreten durch 1. Brahim Stitou, (Geschäftsführer), 2. Lubomir Litchev, (Geschäftsführer), 3. Volker Walter, (Geschäftsführer),
- Antragstellerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Malte Köster und Dr. Hans-Joachim Berner,
Katharinenstraße 5, 28195 Bremen,
vorläufiger Sachwalter:
Rechtsanwalt Hendrik Gittermann, c/o REIMER,
Schüsselkorb 26/27, 28195 Bremen, Tel.: 0421/39879690, Fax: 0421/39879699,
wird gemäß § 270c Abs. 4 S. 1 InsO zusätzlich zu der am 06.02.2026 angeordneten vorläufigen Eigenverwaltung die Antragstellerin zur Begründung für folgende einzelne Geschäfte von Masseverbindlichkeiten ermächtigt:
Die vorläufig eigenverwaltende Schuldnerin wird - in Ergänzung des Beschlusses vom 26.02.2026 - gem. §§ § 270c Abs. 4, S. 1, 3, § 55 Abs. 2 InsO im Rahmen einer sog. Gruppen-Einzelermächtigung ermächtigt, die nachfolgenden (weiteren) Masseverbindlichkeiten zu begründen:
1. Verbindlichkeiten aus den zur Fortführung des Geschäftsbetriebes im Zeitraum "01.05.2026 bis zum 31.05.2026" (Kalenderwochen 18 bis 22 des Jahres 2026) erforderlichen Rechtsgeschäfte gemäß erstellter Planrechnung - und zwar
a. für Material- und Fremdleistungen bis zu einem Gesamtbetrag von 7.939.000,00 € brutto,
b. für sonstige betriebsbezogene Aufwendungen bis zu einem Gesamtbetrag von 2.918.000,00 € (brutto),
c. für Personalkosten bis zu einer Gesamthöhe von 41.000,00 (brutto),
d. für gruppeninterne Auszahlungen bis zu einem Gesamtumfang von 505.000,00 € (brutto),
e. für verfahrensbedingte Kosten bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe von 317.000,00 € (brutto) und
f. für Verfahrenskosten bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe von 380.000,00 € (brutto).
2. Im Übrigen bleibt der Beschluss vom 06.02.2026 bestehen.
G r ü n d e :
Der Geschäftsbetrieb der eigenverwaltenden Schuldnerin wird mit dem Ziel einer Sanierung uneingeschränkt fortgeführt.
In Anbetracht des laufenden Investorenprozesses wurde mit Zustimmung des Gläubigerausschusses und des Sachwalters, bei Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zum Antrag auf Rollieren des Insolvenzgeldzeitraums und Zustimmung des das Insolvenzgeld vorfinanzierenden Bankhauses Bauer AG, die ursprünglich geplante Verfahrenseröffnung verschoben auf den 01.06.2026, statt wie ursprünglich geplant am 01.05.2026. Die insoweit beantragte Gruppen-Einzelermächtigung deckt insoweit die weiteren Masseverbindlichkeiten ab, die durch die Verschiebung der Eröffnung erwachsen, wobei die Umsätze der Schuldnerin gedeckt und in der Fortschreibung des Finanzplanes berücksichtigt sind. Der vorläufige Sachwalte hat sine Zutsimmung zum Antrag dem Insolvenzgericht telefonisch bestätigt.
Die von der Einzelermächtigung umfassten Lieferungen und Leistungen für den Monat Mai 2026 folgen der Liquiditätsvorschau, die fortlaufend aktualisiert wird.
Rüdebusch
Richter am Amtsgericht
Delmenhorst
Beschluss
12 IN 23/26
18.05.2026
In dem Insolvenzantragsverfahren
über das Vermögen der
Atlas GmbH, Atlasstraße 6, 27777 Ganderkesee (AG Oldenburg, HRB 204412),
vertreten durch 1. Brahim Stitou, (Geschäftsführer), 2. Lubomir Litchev, (Geschäftsführer), 3. Volker Walter, (Geschäftsführer),
- Antragstellerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Malte Köster und Dr. Hans-Joachim Berner,
Katharinenstraße 5, 28195 Bremen,
vorläufiger Sachwalter:
Rechtsanwalt Hendrik Gittermann, c/o REIMER,
Schüsselkorb 26/27, 28195 Bremen, Tel.: 0421/39879690, Fax: 0421/39879699,
wird gemäß § 270c Abs. 4 S. 1 InsO zusätzlich zu der am 06.02.2026 angeordneten vorläufigen Eigenverwaltung die Antragstellerin zur Begründung für folgende einzelne Geschäfte von Masseverbindlichkeiten ermächtigt:
Die vorläufig eigenverwaltende Schuldnerin wird - in Ergänzung des Beschlusses vom 26.02.2026 - gem. §§ § 270c Abs. 4, S. 1, 3, § 55 Abs. 2 InsO im Rahmen einer sog. Gruppen-Einzelermächtigung ermächtigt, die nachfolgenden (weiteren) Masseverbindlichkeiten zu begründen:
1. Verbindlichkeiten aus den zur Fortführung des Geschäftsbetriebes im Zeitraum "01.05.2026 bis zum 31.05.2026" (Kalenderwochen 18 bis 22 des Jahres 2026) erforderlichen Rechtsgeschäfte gemäß erstellter Planrechnung - und zwar
a. für Material- und Fremdleistungen bis zu einem Gesamtbetrag von 7.939.000,00 € brutto,
b. für sonstige betriebsbezogene Aufwendungen bis zu einem Gesamtbetrag von 2.918.000,00 € (brutto),
c. für Personalkosten bis zu einer Gesamthöhe von 41.000,00 (brutto),
d. für gruppeninterne Auszahlungen bis zu einem Gesamtumfang von 505.000,00 € (brutto),
e. für verfahrensbedingte Kosten bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe von 317.000,00 € (brutto) und
f. für Verfahrenskosten bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe von 380.000,00 € (brutto).
2. Im Übrigen bleibt der Beschluss vom 06.02.2026 bestehen.
G r ü n d e :
Der Geschäftsbetrieb der eigenverwaltenden Schuldnerin wird mit dem Ziel einer Sanierung uneingeschränkt fortgeführt.
In Anbetracht des laufenden Investorenprozesses wurde mit Zustimmung des Gläubigerausschusses und des Sachwalters, bei Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zum Antrag auf Rollieren des Insolvenzgeldzeitraums und Zustimmung des das Insolvenzgeld vorfinanzierenden Bankhauses Bauer AG, die ursprünglich geplante Verfahrenseröffnung verschoben auf den 01.06.2026, statt wie ursprünglich geplant am 01.05.2026. Die insoweit beantragte Gruppen-Einzelermächtigung deckt insoweit die weiteren Masseverbindlichkeiten ab, die durch die Verschiebung der Eröffnung erwachsen, wobei die Umsätze der Schuldnerin gedeckt und in der Fortschreibung des Finanzplanes berücksichtigt sind. Der vorläufige Sachwalte hat sine Zutsimmung zum Antrag dem Insolvenzgericht telefonisch bestätigt.
Die von der Einzelermächtigung umfassten Lieferungen und Leistungen für den Monat Mai 2026 folgen der Liquiditätsvorschau, die fortlaufend aktualisiert wird.
Rüdebusch
Richter am Amtsgericht