Forderungsprüfung
Atlas Engineering and Construction GmbH
Maisach
Das Amtsgericht München hat zur Atlas Engineering and Construction GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.12.2025, Aktenzeichen 1504 IN 847/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1504 IN 847/24
- Registerbezug
- München, HRB 263329
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 10.12.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
1504 IN 847/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Atlas Engineering and Construction GmbH, Tulpenstraße 19, 82216 Maisach, vertreten durch die Geschäftsführer Alvarez Melendez Blas und Caballero Rodriguez Cesar
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 263329
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Munz Christoph, An der Dreikönigskirche 8, 01097 Dresden
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 30-51 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 12.01.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 09.12.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Atlas Engineering and Construction GmbH, Tulpenstraße 19, 82216 Maisach, vertreten durch die Geschäftsführer Alvarez Melendez Blas und Caballero Rodriguez Cesar
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 263329
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Munz Christoph, An der Dreikönigskirche 8, 01097 Dresden
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 30-51 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 12.01.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 09.12.2025