Forderungsprüfung

Atlantic- Fish GmbH

Mannheim

Das Amtsgericht Mannheim hat zur Atlantic- Fish GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.10.2026, Aktenzeichen 2 IN 2204/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Mannheim
Aktenzeichen
2 IN 2204/22
Registerbezug
Mannheim, HRB 726827
Bundesland
Baden-Württemberg
Veröffentlichung
13.10.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2017
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Fischen und Waren aller Art, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist, sowie der Im- und Export dieser Waren.

Veröffentlichungstext

2 IN 2204/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Atlantic-Fish GmbH, Gottlieb-Daimler-Straße 14, 68165 Mannheim
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 726827,
Gegenstand: Handel mit Fischen und Waren aller Art, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist, sowie der Im- und Export dieser Waren
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte MARTINI Rechtsanwälte, E3, 16, 68159 Mannheim, derzeit: Gerichtsfach 129, Gericht AG Mannheim

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 13 und 14 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.12.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 13.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Masseunzulänglichkeit
  3. Eröffnung des Verfahrens
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