Sicherungsmaßnahme
ATG Service GmbH
Ahaus
Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur ATG Service GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.02.2025, Aktenzeichen 80 IN 11/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 80 IN 11/25
- Registerbezug
- Coesfeld, HRB 11624
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 21.02.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Andreas Sontopski
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 80 IN 11/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 11624 eingetragenen ATG Service GmbH, Ridderstraße 38 - 40, 48683 Ahaus, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alfons Lechtenberg, Ridderstraße 38, 48683 Ahaus
ist am 21.02.2025, um 09:51 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Andreas Sontopski, Gnoiener Platz 10, 48493 Wettringen bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
80 IN 11/25
Amtsgericht Münster, 21.02.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 11624 eingetragenen ATG Service GmbH, Ridderstraße 38 - 40, 48683 Ahaus, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alfons Lechtenberg, Ridderstraße 38, 48683 Ahaus
ist am 21.02.2025, um 09:51 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Andreas Sontopski, Gnoiener Platz 10, 48493 Wettringen bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
80 IN 11/25
Amtsgericht Münster, 21.02.2025