Forderungsprüfung
ATACC GmbH
Monheim am Rhein
Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur ATACC GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.08.2024, Aktenzeichen 501 IN 72/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 501 IN 72/21
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRB 87746
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 12.08.2024
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2019
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Der Groß- und Einzelhandel mit Waren insbesondere im Non-Food-Bereich zwischen Asien, Australien, Europa und den USA sowie die Beratung in Fragen des Handels, ferner der Handel mit Metallen und deren Einlagerung.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 72/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 87746 eingetragenen ATACC GmbH, Niederstraße 29, 40789 Monheim am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Brunzel
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 13.09.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
501 IN 72/21
Amtsgericht Düsseldorf, 09.08.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 87746 eingetragenen ATACC GmbH, Niederstraße 29, 40789 Monheim am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Brunzel
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 13.09.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
501 IN 72/21
Amtsgericht Düsseldorf, 09.08.2024