Forderungsprüfung
Astrofact GmbH
Forstern
Das Amtsgericht Landshut hat zur Astrofact GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.05.2026, Aktenzeichen IN 610/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Landshut
- Aktenzeichen
- IN 610/22
- Registerbezug
- München, HRB 276362
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 28.05.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
IN 610/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Astrofact GmbH, Gewerbebogen 6, 85659 Forstern, vertreten durch die Geschäftsführer Krukau Aliaksei und Ratushniy Yuriy, - unbekannten Aufenthalts -
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 276362
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Royes Robert, Winzerer Straße 49 A, 80797 München
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 4 - 6 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 25.06.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 28.05.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Astrofact GmbH, Gewerbebogen 6, 85659 Forstern, vertreten durch die Geschäftsführer Krukau Aliaksei und Ratushniy Yuriy, - unbekannten Aufenthalts -
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 276362
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Royes Robert, Winzerer Straße 49 A, 80797 München
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 4 - 6 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 25.06.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 28.05.2026