Sicherungsmaßnahme

Astro Verwaltungs GmbH

Witten

Das Amtsgericht Bochum hat zur Astro Verwaltungs GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 31.10.2025, Aktenzeichen 80 IN 785/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 785/25
Registerbezug
Bochum, HRB 22213
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
31.10.2025
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Andreas Schoß
Im Handelsregister seit
2025
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Geschäftsführung und Vertretung der Astro Montage GmbH & Co. KG mit Sitz in Bad Nauheim als deren persönlich haftende Gesellschafterin.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 785/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 22213 eingetragenen Astro Verwaltungs GmbH, Breite Str. 7, 58452 Witten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Boris Dzhuraev, Am Henninger Turm 3, 60599 Frankfurt am Main

Geschäftszweig: Geschäftsführung u. Vertretung der AstroMontage GmbH & Co. KG mit Sitz in Bad Nauheim als deren persönlich haftende Gesellschafterin

ist am 31.10.2025, um 10:35 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Andreas Schoß, Bochumer Str. 6, 58455 Witten bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

80 IN 785/25
Amtsgericht Bochum, 31.10.2025

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Forderungsprüfung
  3. Forderungsprüfung
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Sicherungsmaßnahme
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