Forderungsprüfung
Asteria Gastro GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Asteria Gastro GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.07.2026, Aktenzeichen 36a IN 6130/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36a IN 6130/23
- Registerbezug
- Berlin, HRB 212087
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 17.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
36a IN 6130/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Asteria Gastro GmbH, Alt-Köpenick 6, 12555 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Waldemar Kazimierz Kupis
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 212087
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 15.07.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 8 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 05.08.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 15.07.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Asteria Gastro GmbH, Alt-Köpenick 6, 12555 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Waldemar Kazimierz Kupis
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 212087
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 15.07.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 8 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 05.08.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 15.07.2026