Eröffnung des Verfahrens

ASSISTENZDIENST DEUTSCHLAND UG (haftungsbeschränkt)

Düsseldorf

Das Amtsgericht Düsseldorf hat über das Vermögen der ASSISTENZDIENST DEUTSCHLAND UG (haftungsbeschränkt) das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 27.12.2018, Aktenzeichen 500 IN 135/18.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
500 IN 135/18
Registerbezug
Düsseldorf, HRB HRB 67078
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
27.12.2018
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 135/18

Über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 67078 eingetragenen
ASSISTENZDIENST DEUTSCHLAND UG (haftungsbeschränkt), Irenenstr. 68, 40468
Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Margot
Therese Hiegemann, Am Schneisbroich 20, 40468 Düsseldorf

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 27.12.2018, um 09:15
Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Zugleich werden die Verfahren 500 IN 135/18 und 500 IN 138/18 unter Führung des
zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO). Der erste
maßgebliche Eröffnungsantrag (139 Abs. 2 InsO) ist am 12.09.2018 bei Gericht
eingegangen.

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Martin Lambrecht,
Heinrich-Heine-Allee 53, 40213 Düsseldorf.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 01.02.2019 unter Beachtung des
§ 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht
beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie
die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft
unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28
Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht
mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des
Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird
(Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
(Prüfungstermin) ist am

Freitag, 22.02.2019, 10:00 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2.
Etage, Sitzungssaal 2.216.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

* die Person des Insolvenzverwalters.

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil
(Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens
ab dem 08.02.2019 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333
niedergelegt.

Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung
ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179
Abs. 3 S. 3 InsO).

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu
bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner)
sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten
Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des
Beschlusses nach § 289 InsO werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der
Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.

Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen
Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem
Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in
deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die
Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichtes erklärt werden.

Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht
Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch
die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der
frühere Zeitpunkt.

Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses
sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss
eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

500 IN 135/18

Amtsgericht Düsseldorf, 27.12.2018

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Schlusstermin
  4. Forderungsprüfung
  5. Insolvenzbekanntmachung
  6. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  7. Eröffnung des Verfahrens
  8. Sicherungsmaßnahme