Sicherungsmaßnahme
ASM-Bauunternehmung Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Essen
Das Amtsgericht Essen hat zur ASM-Bauunternehmung Gesellschaft mit beschränkter Haftung eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.10.2019, Aktenzeichen 162 IN 218/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Essen
- Aktenzeichen
- 162 IN 218/19
- Registerbezug
- Essen, HRB HRB 25228
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 17.10.2019
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Insolvenzverwalter
- Dr. Johannes Graute
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 218/19
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Essen unter HRB 25228 eingetragenen
ASM-Bauunternehmung Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kämpenstraße 13,
45147 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Amna
Mujovic, Kämpenstraße 13, 45147 Essen Geschäftszweig: Die Durchführung von
Hochbauarbeiten.
ist am 17.10.2019, um 11:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Johannes Graute, III.
Hagen 30, 45127 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
162 IN 218/19
Amtsgericht Essen, 17.10.2019
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Essen unter HRB 25228 eingetragenen
ASM-Bauunternehmung Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kämpenstraße 13,
45147 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Amna
Mujovic, Kämpenstraße 13, 45147 Essen Geschäftszweig: Die Durchführung von
Hochbauarbeiten.
ist am 17.10.2019, um 11:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Johannes Graute, III.
Hagen 30, 45127 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
162 IN 218/19
Amtsgericht Essen, 17.10.2019