Insolvenzbekanntmachung

Asia Food Service Rheine GmbH

Rheine

Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur Asia Food Service Rheine GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.06.2026, Aktenzeichen 81 IN 93/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
81 IN 93/25
Registerbezug
Steinfurt, HRB 14124
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
22.06.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2022
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Der Groß- und Einzelhandel mit Lebensmitteln aller Art, insbesondere mit Lebensmitteln aus dem asiatischen Raum, soweit nicht eine Genehmigungspflicht dafür besteht.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 93/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 14124 eingetragenen Asia Food Service Rheine GmbH, Kanalstr. 22, 48432 Rheine, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jacob Holman,

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Marco Dohmen, Heiligenstraße 75, 41751 Viersen

I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:

1)
Zustimmung zum Abschluss des Kaufvertrages über immaterielle Werte und Warenvorräte vom 6.10.2025 zwischen der Schuldnerin (als Verkäuferin) mit der Rheines Asia Food UG (haftungsbeschränkt) in Rheine (Käuferin).

Der Kaufvertrag wurde offenbar bereits vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geschlossen und wurde mit der Antragstellung bereits bei Gericht eingereicht. Als Kaufpreis (immateriellen Vermögensgegenstände, bestehend aus dem Geschäfts- und Firmenwert, dem bestehenden Know-how sowie dem Kundenstamm) ein Pauschalbetrag von 10.000,00 EUR vereinbart worden; als Kaufpreis für die Assets (sämtliche Gegenstände des Warenlagers) wurde ein Betrag von 146.512,87 EUR vereinbart.

Über den Kaufvertrag ist bisher nicht endgültig entschieden worden.
Unter Ziffer 6. heißt es im Vertrag:
"Genehmigungsvorbehalt / Auflösende Bedingung
6.1 Die Parteien stimmen darin überein, dass die geschlossene Vereinbarung als besonders bedeutsame Rechtshandlung im Sinne des § 160 InsO zu qualifizieren ist und daher der Genehmigung durch die Gläubigerversammlung bedarf.
6.2 Die vorliegende Vereinbarung wird daher ausdrücklich - im Vorgriff auf die geplante Beantragung eines Insolvenzverfahrens - unter der auflösenden Bedingung der Zustimmung durch die Gläubigerversammlung geschlossen."

Aus Gründen der Rechtssicherheit mag hier auch über den Vertrag abgestimmt werden. Ggf. ist aus der obigen Vereinbarung zu entnehmen, dass der Vertrag unter einer auflösenden Bedingung geschlossen worden ist.

2)
Zustimmung über den Abschluss eines Kaufvertrages zwischen dem Insolvenzverwalter (Verkäufer) und der Rheines Asia Food UG (haftungsbeschränkt) in Rheine (Käuferin) gem. dem Inhalt des Kaufvertragsangebots der Käuferin vom 17.6.2026.

Offenbar ist es zu Nachverhandlungen gekommen. Aus dem schriftlichen Angebot vom 17.6.2026 ergibt sich das Folgende:
"Nach Bewertung der derzeitigen wirtschaftlichen Situation kann ich Ihnen mitteilen, dass ich das Kaufpreisangebot für den Unternehmenskaufvertrag auf insgesamt 350.000,00 EUR erhöhen kann.
Die Zahlungsmodalitäten wären dabei wie folgt:
1. EUR 150.000,00 EUR binnen 14 Tage nach Zustimmung der Gläubigerversammlung
2. EUR 200.000,00 EUR (Restbetrag) in 6 monatlichen Raten beginnend mit dem 1.8.2026."

Wie der Insolvenzverwalter in seinem Antrag auf Einberufung der besonderen Gläubigerversammlung vom 19.6.2026 weiter ausführt, wird er den neuen Kaufvertrag zum Termin der Gläubigerversammlung bereits im Entwurf gefertigt haben. Dieser Entwurf liegt insoweit derzeit dem Gericht noch nicht vor;

bestimmt auf

Freitag, 10.07.2026, 09:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, I. Etage, Sitzungssaal 119 B.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2 - 6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
81 IN 93/25
Amtsgericht Münster, 22.06.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Aufhebung des Verfahrens
  3. Eröffnung des Verfahrens
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