Aufhebung des Verfahrens

ASG Construction-Services GmbH

Wuppertal

Das Amtsgericht Wuppertal hat zur ASG Construction-Services GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.06.2026, Aktenzeichen 505 IN 50/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
505 IN 50/23
Registerbezug
Wuppertal, HRB 32411
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
09.06.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Rainer Frölich
Im Handelsregister seit
2021
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Der Handel und die Vermietung von Fahrzeugen und Maschinen, Erdarbeiten und Abbrucharbeiten, soweit keine behördliche Genehmigung erforderlich ist sowie der Handel mit Baustoffen.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 505 IN 50/23

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 32411 eingetragenen ASG Construction-Services GmbH, Vohwinkeler Straße 145 f, 42329 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Simon, Oberberger Weg 81, 58300 Wetter

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Rainer Frölich, Ehrenhainstraße 1, 42329 Wuppertal

wird heute, am 26.05.2026, um 12:05 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

505 IN 50/23
Amtsgericht Wuppertal, 26.05.2026

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Verteilungsverzeichnis
  4. Forderungsprüfung
  5. Forderungsprüfung
  6. Masseunzulänglichkeit
  7. Eröffnung des Verfahrens
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