Forderungsprüfung
ASG Automatenaufsteller GmbH
Worms
Das Amtsgericht Worms hat zur ASG Automatenaufsteller GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.12.2025, Aktenzeichen 11 IN 101/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Worms
- Aktenzeichen
- 11 IN 101/24
- Registerbezug
- Mainz, HRB 51728
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 16.12.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2017
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Das Aufstellen und der Betrieb von Geldspielautomaten in Spielhallen und im Gastronomiebereich.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht
Worms
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
11 IN 101/24
16.12.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
ASG Automatenaufsteller GmbH, Berliner Ring 6, 67547 Worms (AG Mainz, HRB 51728),
vertreten durch:
Tuncay Günes, Joseph-Rutz-Straße 15, 68307 Mannheim, (Geschäftsführer),
wird für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum Dienstag, den 20.01.2026, 24.00 Uhr gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung beim Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldungsunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.
Amtsgericht Worms, den 16.12.2025
- Insolvenzgericht -
Worms
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
11 IN 101/24
16.12.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
ASG Automatenaufsteller GmbH, Berliner Ring 6, 67547 Worms (AG Mainz, HRB 51728),
vertreten durch:
Tuncay Günes, Joseph-Rutz-Straße 15, 68307 Mannheim, (Geschäftsführer),
wird für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum Dienstag, den 20.01.2026, 24.00 Uhr gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung beim Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldungsunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.
Amtsgericht Worms, den 16.12.2025
- Insolvenzgericht -