Sicherungsmaßnahme

ASB Limitless Services GmbH

Hamburg

Das Amtsgericht Hamburg hat zur ASB Limitless Services GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.06.2026, Aktenzeichen 67a IN 78/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 78/26
Registerbezug
Hamburg, HRB 192873
Bundesland
Hamburg
Veröffentlichung
12.06.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2025
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Gegenstand des Unternehmens sind Schlüsselfertiges Bauen, Maurer- und Betonarbeiten, Putzarbeite, Dämmungsarbeiten, Bautrocknung, Bodenlegerarbeiten, Fugenarbeiten, Einbau von genormten Baufertigteilen, Gerüstbau, Weiterleitung von Handwerksarbeiten, Lagerarbeiten, Containerbe- und Entladung, Personalvermittlung, Kfz-Transporte bis 3,5 t Gesamtgewicht, Glas- und Gebäudereinigung, Verteilung von Pr …

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

67a IN 78/26 :

In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der

ASB Limitless Services GmbH, Schlüsselfertiges Bauen, Maurer- und Betonarbeiten, etc., Steindamm 30 a, 19300 Grabow (AG Hamburg, HRB 192873), vertr. d.: Tuncay Kaya, (Geschäftsführer),

wurde der Beschluss vom 03.06.2026 über die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen am 11.06.2026 aufgehoben.

Die Verfügungsbefugnis des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Finn Peters,
Große Elbstraße 45, 22767 Hamburg, Tel.: 040 - 30 60 590 über das von ihm verwaltete schuldnerische Vermögen bleibt bestehen, soweit sie zur Erfüllung seiner Pflichten nach § 25 Abs. 2 InsO erforderlich ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Hamburg, 11.06.2026

Verfahrensverlauf

  1. Sicherungsmaßnahme
  2. Sicherungsmaßnahme
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