Sicherungsmaßnahme

AS Projektentwicklung und Dienstleistung GmbH

Fuldabrück

Das Amtsgericht Kassel hat zur AS Projektentwicklung und Dienstleistung GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.08.2020, Aktenzeichen 666 IN 121/20 h.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Kassel
Aktenzeichen
666 IN 121/20 h
Registerbezug
Kassel, HRB 17780
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
21.08.2020
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Henning Jung
Branchenindikator
Immobilien (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

666 IN 121/20: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AS
Projektentwicklung und Dienstleistung GmbH, Eichelgarten 15, 34277 Fuldabrück
(AG Kassel, HRB 17780), vertr. d.: Stephanie Auer-Schirmer,
(Geschäftsführerin), ist am 21.08.2020 um 10:10 Uhr die vorläufige Verwaltung
des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der
Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Henning Jung,
Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel, Tel.: 0561/3166311, Fax: 0561/3166312,
E-Mail: Kassel@Westhelle-Partner.eu bestellt worden.

Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Kassel,
Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Kassel, 21.08.2020

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Schlusstermin
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Forderungsprüfung
  6. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  7. Insolvenzbekanntmachung
  8. Eröffnung des Verfahrens
  9. Sicherungsmaßnahme