Forderungsprüfung
AS Lackdesign GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur AS Lackdesign GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.04.2026, Aktenzeichen 36a IN 2469/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36a IN 2469/22
- Registerbezug
- Berlin, HRB 203848
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 29.04.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
36a IN 2469/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AS Lackdesign GmbH, Nüßlerstraße 26, 13088 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Gerhard Schlabs
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 203848
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 08.05.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 22.05.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 24.04.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AS Lackdesign GmbH, Nüßlerstraße 26, 13088 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Gerhard Schlabs
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 203848
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 08.05.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 22.05.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 24.04.2026