Aufhebung des Verfahrens

ARZ Baumanagement GmbH

Gersthofen

Das Amtsgericht Augsburg hat zur ARZ Baumanagement GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.09.2026, Aktenzeichen 1 IN 23/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Augsburg
Aktenzeichen
1 IN 23/26
Registerbezug
Augsburg, HRB 23810
Bundesland
Bayern
Veröffentlichung
28.09.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Georg Stemshorn

Veröffentlichungstext

1 IN 23/26

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ARZ Baumanagement GmbH, Röntgenstraße 40, 86368 Gersthofen, vertreten durch den Geschäftsführer Kücük Harun
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 23810
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Buchalik Brömmekamp, Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf, Gz.: ARZ Baumanagement GmbH

1. Die Anordnung der Eigenverwaltung wird am 28.09.2026 aufgehoben.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt Georg Stemshorn
Provinostraße 52, 86153 Augsburg
Telefon: +49(821)99980680, Fax: +49(821)9998068-9
augsburg@pluta.net
bestellt.
3. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).
4. Der auf Donnerstag, 08.10.2026, 10:00 Uhr (SS 101, 1.OG, Am Alten Einlass 1, Augsburg) anberaumte Berichts- und Prüfungstermin bleibt bestehen. Aufgrund der Aufhebung der Eigenverwaltung lauten die Tagesordnungspunkte wie folgt:
Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), und 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan)
5. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Absatz 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen durchzuführen. Ausgenommen sind die Zustellungen gerichtlicher Entscheidungen an die Schuldnerin; diese erfolgen durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.

Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 28.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Aufhebung des Verfahrens
  3. Eröffnung des Verfahrens