Insolvenzbekanntmachung
artVinx GmbH
Hannover
Das Amtsgericht Hannover hat zur artVinx GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.07.2026, Aktenzeichen 907 IN 513/22 - 0 -.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hannover
- Aktenzeichen
- 907 IN 513/22 - 0 -
- Registerbezug
- Hannover, HRB 205747
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 30.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2010
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Der Betrieb eines Copyshops; der An- und Verkauf von Waren aller Art für den Bürobetrieb; Softwareentwicklung; Aufstellung, Installierung, Konfiguration, Wartung sowie Komponententausch im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung; Werbegestaltung, Werbetechnik, Grafikdesign, Webdesign, Satz und Layout (Druckvorstufe). Die Gesellschaft ist befugt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erric …
Termine und Fristen
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- Stichtag anstelle der Gläubigerversammlung (schriftliches Verfahren) (vorbei)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
907 IN 513/22 - 0 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der artVinx GmbH, Bauweg 13, 30453 Hannover (AG Hannover, HRB 205747), vertr. d.: Irfan Tatlici, Zimmermannstraße 8, 30453 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 28.09.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 1.395,95 EUR geleistet wird.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 28.07.2026
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 28.09.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 1.395,95 EUR geleistet wird.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 28.07.2026