Forderungsprüfung
Articon-Grundbesitz-Verwaltungsgesellschaft mbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Articon-Grundbesitz-Verwaltungsgesellschaft mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.07.2026, Aktenzeichen 36a IN 4493/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36a IN 4493/20
- Registerbezug
- Berlin, HRB 71910 B
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 14.07.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Branchenindikator
- Immobilien (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
36a IN 4493/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Articon-Grundbesitz-Verwaltungsgesellschaft mbH, Kalckreuthstraße 4, 10777 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Joachim Schlaeger
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 24.07.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 07.08.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 10.07.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Articon-Grundbesitz-Verwaltungsgesellschaft mbH, Kalckreuthstraße 4, 10777 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Joachim Schlaeger
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 24.07.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 07.08.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 10.07.2026