Sicherungsmaßnahme

ARTEKO LED-Lighting GmbH

Hamburg

Das Amtsgericht Hamburg hat zur ARTEKO LED-Lighting GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.04.2023, Aktenzeichen 67a IN 107/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 107/23
Registerbezug
Hamburg, HRB 45267
Bundesland
Hamburg
Veröffentlichung
04.04.2023
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Dr. Sven-Holger Undritz

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 107/23

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 45267 eingetragenen ARTEKO LED-Lighting GmbH, ehemalige Geschäftsanschrift: Brandstücken 23, 22549 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Karl Max Guntram Uhlig

Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist Handel, Consulting, Vertrieb und Vermietung von LED-Lampen und LED-Leuchtmitteln.

ist am 03.04.2023, um 11:20 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67a IN 107/23
Amtsgericht Hamburg, 03.04.2023

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Schlusstermin
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Forderungsprüfung
  5. Eröffnung des Verfahrens
  6. Sicherungsmaßnahme