Forderungsprüfung
ARTCULTURA Veranstaltungs GmbH
Erfurt
Das Amtsgericht Erfurt hat zur ARTCULTURA Veranstaltungs GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.02.2026, Aktenzeichen 171 IN 269/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Erfurt
- Aktenzeichen
- 171 IN 269/23
- Registerbezug
- Jena - Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister, HRB 111652
- Bundesland
- Thüringen
- Veröffentlichung
- 11.02.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Tourismus & Freizeit (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
171 IN 269/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ARTCULTURA Veranstaltungs GmbH, Zum Nordstrand 1, 99085 Erfurt, vertreten durch den Geschäftsführer Wilfried Wolf
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 111652
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 18.03.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Erfurt - Insolvenzgericht - 10.02.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ARTCULTURA Veranstaltungs GmbH, Zum Nordstrand 1, 99085 Erfurt, vertreten durch den Geschäftsführer Wilfried Wolf
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 111652
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 18.03.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Erfurt - Insolvenzgericht - 10.02.2026