Sicherungsmaßnahme
ART HANDLING Spedition GmbH
Köln
Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur ART HANDLING Spedition GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.05.2026, Aktenzeichen 501 IN 112/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 501 IN 112/26
- Registerbezug
- Köln, HRB 28953
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 19.05.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Georg F. Kreplin
- Branchenindikator
- Transport & Logistik (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 112/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der ART HANDLING Spedition GmbH, Industriestraße 161 - Haus 1, 50999 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jens Brüggemann,
ist am 19.05.2026, um 14:19 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Georg F. Kreplin, Adlerstraße 74, 40211 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
501 IN 112/26
Amtsgericht Düsseldorf, 19.05.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der ART HANDLING Spedition GmbH, Industriestraße 161 - Haus 1, 50999 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jens Brüggemann,
ist am 19.05.2026, um 14:19 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Georg F. Kreplin, Adlerstraße 74, 40211 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
501 IN 112/26
Amtsgericht Düsseldorf, 19.05.2026