Sicherungsmaßnahme

ARS Montage GmbH

Dillingen

Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur ARS Montage GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.02.2022, Aktenzeichen 111 IN 9/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Saarbrücken
Aktenzeichen
111 IN 9/22
Registerbezug
Saarbrücken, HRB 105069
Bundesland
Saarland
Veröffentlichung
23.02.2022
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Andrea Julia Wolf
Im Handelsregister seit
2018
Stammkapital
25.200 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Montage von Maschinen, Anlageteilen und Rohrleitungen in der Hüttenindustrie, in Kraftwerken und im Chemieanlagenbau sowie die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 111 IN 9/22

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 105069 eingetragenen ARS Montage GmbH, Hüttenwerkstraße 12-14, 66763 Dillingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Georg Matthias Steffen,

Geschäftszweig: Die Montage von Maschinen, Anlageteilen und Rohrleitungen

ist am 22.02.2022, um 09:44 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Andrea Julia Wolf, Kaiserstraße 10, 66111 Saarbrücken bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf die vorläufige Insolvenzverwalterin über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

111 IN 9/22
Amtsgericht Saarbrücken, 22.02.2022

Verfahrensverlauf

  1. Verteilungsverzeichnis
  2. Schlusstermin
  3. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Insolvenzbekanntmachung
  6. Insolvenzbekanntmachung
  7. Insolvenzbekanntmachung
  8. Insolvenzbekanntmachung
  9. Forderungsprüfung
  10. Forderungsprüfung
  11. Forderungsprüfung
  12. Eröffnung des Verfahrens
  13. Sicherungsmaßnahme
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