Insolvenzbekanntmachung

Arriva Personaldienstleistungen GmbH

Germersheim

Das Amtsgericht Landau in der Pfalz hat zur Arriva Personaldienstleistungen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.11.2022, Aktenzeichen 3 IN 56/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Landau in der Pfalz
Aktenzeichen
3 IN 56/22
Registerbezug
Landau in der Pfalz, HRB 32748
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Veröffentlichung
17.11.2022
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

3 IN 56/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Arriva Personaldienstleistungen GmbH, An Fronte Diez 2, 76726 Germersheim (AG Landau in der Pfalz, HRB 32748), vertr. d.: Natalie Sieger, Blumenstraße 8, 76726 Germersheim, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

17.01.2023 Saal 231 um 14 Uhr.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- die Veräußerung des Unternehmens/Betriebes der Schuldnerin
- die Aufnahme eines Rechtsstreits von erheblichem Streitwert

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Landau in der Pfalz, Marienring 13, 76829 Landau in der Pfalz; Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436793743928-015871183 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Landau in der Pfalz, 08.11.2022

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  3. Verteilungsverzeichnis
  4. Forderungsprüfung
  5. Forderungsprüfung
  6. Insolvenzbekanntmachung
  7. Eröffnung des Verfahrens
  8. Insolvenzbekanntmachung
  9. Sicherungsmaßnahme
  10. Sicherungsmaßnahme