Sicherungsmaßnahme

Arnold & Rath GmbH

Plettenberg

Das Amtsgericht Hagen hat zur Arnold & Rath GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.08.2022, Aktenzeichen 103 IN 79/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hagen
Aktenzeichen
103 IN 79/22
Registerbezug
Iserlohn, HRB 3071
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
19.08.2022
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Thomas Neumann

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 79/22

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

des im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB3071 eingetragenen Arnold & Rath GmbH, Auf dem Stahl 13, 58840 Plettenberg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Michael Rath, und Herrn Thomas Arnold,

Geschäftszweig: Serienfertigung von Transportbändern, der An- und Verk. v. techn. Teilen, f. d. Industriebed., die Konfektion und Montage von Spritzgußteilen sowie die Herstellung u. Modifikation von techn. Anlagen.

ist am 18.08.2022, um 18:39 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Thomas Neumann, Altenaer Str. 31, 58507 Lüdenscheid bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

103 IN 79/22
Amtsgericht Hagen, 18.08.2022

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Forderungsprüfung
  3. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Sicherungsmaßnahme