Sicherungsmaßnahme
ARK Trade GmbH
Oberhausen
Das Amtsgericht Duisburg hat zur ARK Trade GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.04.2024, Aktenzeichen 606 IN 7/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Duisburg
- Aktenzeichen
- 606 IN 7/24
- Registerbezug
- Duisburg, HRB 31707
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 17.04.2024
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Sarah Wolf
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 606 IN 7/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 31707 eingetragenen ARK Trade GmbH, Alleestr. 4, 46049 Oberhausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Abdullah Tunahan Yüce, Fröbelstr. 27, 47053 Duisburg
Geschäftszweig: Groß- und Einzelhandel von Glas- und Keramikartikel
ist am 17.04.2024, um 10:51 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Sarah Wolf, Schifferstr. 166, 47059 Duisburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
606 IN 7/24
Amtsgericht Duisburg, 17.04.2024
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 31707 eingetragenen ARK Trade GmbH, Alleestr. 4, 46049 Oberhausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Abdullah Tunahan Yüce, Fröbelstr. 27, 47053 Duisburg
Geschäftszweig: Groß- und Einzelhandel von Glas- und Keramikartikel
ist am 17.04.2024, um 10:51 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Sarah Wolf, Schifferstr. 166, 47059 Duisburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
606 IN 7/24
Amtsgericht Duisburg, 17.04.2024