Forderungsprüfung
Ark Capital GmbH i. L.
Borna
Das Amtsgericht Leipzig hat zur Ark Capital GmbH i. L. eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.10.2026, Aktenzeichen 405 IN 1726/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Leipzig
- Aktenzeichen
- 405 IN 1726/24
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 38979
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 16.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1726/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ark Capital GmbH i.L., Bahnhofstraße 27, 04552 Borna, Amtsgericht Leipzig , HRB 38979
vertreten durch den Liquidator Timo Beyer
vertreten durch die Liquidatorin Sarah Göllnitz
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Insolvenzverwalterin, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 23.11.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Aktenzeichen: 405 IN 1726/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ark Capital GmbH i.L., Bahnhofstraße 27, 04552 Borna, Amtsgericht Leipzig , HRB 38979
vertreten durch den Liquidator Timo Beyer
vertreten durch die Liquidatorin Sarah Göllnitz
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Insolvenzverwalterin, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 23.11.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.