Insolvenzbekanntmachung
ARGOSY Cargo GmbH
Hamburg
Das Amtsgericht Hamburg hat zur ARGOSY Cargo GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.07.2026, Aktenzeichen 67a IN 374/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hamburg
- Aktenzeichen
- 67a IN 374/25
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 46331
- Bundesland
- Hamburg
- Veröffentlichung
- 10.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 1991
- Stammkapital
- 300.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Alle Geschäfte der Spedition und Verfrachtung von Gütern aller Art zu Lande, zu Wasser und auf dem Luftwege, deren Lagerung, Besorgung von Passagen aller Art sowie verwandte Geschäfte; ferner die Vermittlung aller solcher genannten Geschäfte; Beteiligung an anderen Unternehmen gleicher oder verwandter Art.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 374/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 46331 eingetragenen ARGOSY Cargo GmbH, Weg beim Jäger 200, 22335 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wolfgang Heinz Filter
wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Verwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Abstimmung über die Zustimmung und Umsetzung der Vergleichsvereinbarung zwischen der Schuldnerin, Frau Astrid Kapschitzki-Filter als Alleinerbin nach dem verstorbenen Geschäftsführer Wolfgang Filter sowie der Bijou-Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft
bestimmt auf
Donnerstag, 27.08.2026, 10:10 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67a IN 374/25
Amtsgericht Hamburg, 09.07.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 46331 eingetragenen ARGOSY Cargo GmbH, Weg beim Jäger 200, 22335 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wolfgang Heinz Filter
wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Verwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Abstimmung über die Zustimmung und Umsetzung der Vergleichsvereinbarung zwischen der Schuldnerin, Frau Astrid Kapschitzki-Filter als Alleinerbin nach dem verstorbenen Geschäftsführer Wolfgang Filter sowie der Bijou-Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft
bestimmt auf
Donnerstag, 27.08.2026, 10:10 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67a IN 374/25
Amtsgericht Hamburg, 09.07.2026