Aufhebung des Verfahrens

Arenz Digital Services GmbH

Solingen

Das Amtsgericht Wuppertal hat zur Arenz Digital Services GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.01.2026, Aktenzeichen 145 IN 484/21.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
145 IN 484/21
Registerbezug
Kleve, HRB 15348
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
23.01.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Norbert Schrader
Im Handelsregister seit
2018
Stammkapital
100.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
3D -Scannen, -Vermessen, -Digitalisierung, -Modellierung, -Konstruktion, -Flächenrückführung (Reverse Engineering), -Druck, -Beratung, -Visualisierung, -Präsentation, -Produktdesign, -Qualitätssicherung, -Projektmanagement sowie die Entwicklung, Herstellung, Instandsetzung und der Vertrieb von Bauteilen und Software unabhängig von Ort, Dimension, Materialgüte sowie Anwendungsgebiet als auch der Ab …

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 484/21

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 15348 eingetragenen Arenz Digital Services GmbH, Ober der Mühle 27, 42699 Solingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Matthias Poschmann, Prälat-Marschall-Straße 37, 42781 Haan

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Norbert Schrader, Brillerstraße 181, 42105 Wuppertal

wird heute, am 22.01.2026, um 10:13 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

145 IN 484/21
Amtsgericht Wuppertal, 22.01.2026

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Forderungsprüfung
  4. Forderungsprüfung
  5. Eröffnung des Verfahrens
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