Sicherungsmaßnahme
arcus Treppen GmbH
Hückeswagen
Das Amtsgericht Köln hat zur arcus Treppen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.02.2026, Aktenzeichen 70a IN 36/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 70a IN 36/26
- Registerbezug
- Köln, HRB 37705
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 06.02.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Henning Dohrmann
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 36/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 37705 eingetragenen arcus Treppen GmbH, Heinrich-Schicht-Straße 6, 42499 Hückeswagen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nina Stockebrand, Heinrich-Schicht-Str. 6, 42499 Hückeswagen
Geschäftszweig: Betrieb einer Schreinerei mit Schwerpunkt Holztreppenfertigung und der Handel mit Einrichtungsgegenständen.
ist am 06.02.2026, um 11:59 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Henning Dohrmann, Brückenstr. 18, 51643 Gummersbach bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
70a IN 36/26
Amtsgericht Köln, 06.02.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 37705 eingetragenen arcus Treppen GmbH, Heinrich-Schicht-Straße 6, 42499 Hückeswagen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nina Stockebrand, Heinrich-Schicht-Str. 6, 42499 Hückeswagen
Geschäftszweig: Betrieb einer Schreinerei mit Schwerpunkt Holztreppenfertigung und der Handel mit Einrichtungsgegenständen.
ist am 06.02.2026, um 11:59 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Henning Dohrmann, Brückenstr. 18, 51643 Gummersbach bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
70a IN 36/26
Amtsgericht Köln, 06.02.2026