Sicherungsmaßnahme

arcus Treppen GmbH

Hückeswagen

Das Amtsgericht Köln hat zur arcus Treppen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.02.2026, Aktenzeichen 70a IN 36/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70a IN 36/26
Registerbezug
Köln, HRB 37705
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
06.02.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Dr. Henning Dohrmann

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 36/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 37705 eingetragenen arcus Treppen GmbH, Heinrich-Schicht-Straße 6, 42499 Hückeswagen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nina Stockebrand, Heinrich-Schicht-Str. 6, 42499 Hückeswagen

Geschäftszweig: Betrieb einer Schreinerei mit Schwerpunkt Holztreppenfertigung und der Handel mit Einrichtungsgegenständen.

ist am 06.02.2026, um 11:59 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Henning Dohrmann, Brückenstr. 18, 51643 Gummersbach bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

70a IN 36/26
Amtsgericht Köln, 06.02.2026

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Masseunzulänglichkeit
  3. Sicherungsmaßnahme