Sicherungsmaßnahme
APS GmbH
Lüdinghausen
Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur APS GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.06.2026, Aktenzeichen 71 IN 18/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 71 IN 18/26
- Registerbezug
- Dortmund, HRB 34434
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 15.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Christiane Heithoff
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 71 IN 18/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 34434 eingetragenen APS GmbH, Wolfsberger Straße 12, 59348 Lüdinghausen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Natalia Frank, Hofgartenstr. 47 , 74196 Neuenstadt am Kocher
ist am 12.06.2026, um 08:35 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Christiane Heithoff, Kaiserwall 12, 45657 Recklinghausen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
71 IN 18/26
Amtsgericht Münster, 12.06.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 34434 eingetragenen APS GmbH, Wolfsberger Straße 12, 59348 Lüdinghausen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Natalia Frank, Hofgartenstr. 47 , 74196 Neuenstadt am Kocher
ist am 12.06.2026, um 08:35 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Christiane Heithoff, Kaiserwall 12, 45657 Recklinghausen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
71 IN 18/26
Amtsgericht Münster, 12.06.2026