Eröffnung des Verfahrens

apollo corporate finance GmbH

Frankfurt am Main

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur apollo corporate finance GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.09.2026, Aktenzeichen 810 IN 1021/26 A-9-6.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1021/26 A-9-6
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 95514
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
02.09.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

810 IN 1021/26 A-77-: In dem Insolvenzverfahren apollo corporate finance GmbH, - zurzeit führungslos -, Große Eschersheimer Straße 13, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 95514),
vertreten durch:
1. apollo real estate service GmbH & Co. KG, (AG Frankfurt am Main, HRA 44726), Schillerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main, (Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. apollo real estate holding GmbH, (AG Frankfurt am Main, HRB 94240), Schillerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1.1. Paola Fruttuoso, (Geschäftsführerin),
1.1.2. Andreas Krone, (Geschäftsführer),
1.1.3. Dr. Marcel Crommen, (Geschäftsführer), wurde am 01.09.2026 um 08:12 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:

Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, White & Case Insolvenz GbR, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 36 50 69 98 0, Fax: 069/ 36 50 6998 5555, E-Mail: akleinschmidt@whitecase.com.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.

Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 01.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Eröffnung des Verfahrens