Forderungsprüfung
AP Transport & Logistik GmbH
Hemau
Das Amtsgericht Regensburg hat zur AP Transport & Logistik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.08.2026, Aktenzeichen 2 IN 306/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Regensburg
- Aktenzeichen
- 2 IN 306/24
- Registerbezug
- Regensburg, HRB 16898
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 13.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Transport & Logistik (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
2 IN 306/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AP Transport & Logistik GmbH, Forstbergring 21, 93155 Hemau, vertreten durch den Geschäftsführer Pajdal Adolf
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 16898
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 9-14 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 12.08.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AP Transport & Logistik GmbH, Forstbergring 21, 93155 Hemau, vertreten durch den Geschäftsführer Pajdal Adolf
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 16898
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 9-14 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 12.08.2026