Sicherungsmaßnahme
AP Furniture GmbH
Herford
Das Amtsgericht Bielefeld hat zur AP Furniture GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.03.2026, Aktenzeichen 43 IN 158/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bielefeld
- Aktenzeichen
- 43 IN 158/26
- Registerbezug
- Bad Oeynhausen, HRB 17170
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 13.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Bero-Alexander Lau
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 158/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 17170 eingetragenen AP Furniture GmbH, Hellerweg 28, 32052 Herford, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Damir Muhic, und Herrn Andreas Langer, Taigaweg 11, 33739 Bielefeld
Geschäftszweig: Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine Agentur, die für andere Firmen die Produktentwicklung von Möbeln sowie den Vertrieb von Möbeln macht...
ist am 12.03.2026, um 16:26 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Bero-Alexander Lau, Marktstr. 5, 33602 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 158/26
Amtsgericht Bielefeld, 12.03.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 17170 eingetragenen AP Furniture GmbH, Hellerweg 28, 32052 Herford, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Damir Muhic, und Herrn Andreas Langer, Taigaweg 11, 33739 Bielefeld
Geschäftszweig: Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine Agentur, die für andere Firmen die Produktentwicklung von Möbeln sowie den Vertrieb von Möbeln macht...
ist am 12.03.2026, um 16:26 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Bero-Alexander Lau, Marktstr. 5, 33602 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 158/26
Amtsgericht Bielefeld, 12.03.2026