Sicherungsmaßnahme
AÖ Bau GmbH
Dortmund
Das Amtsgericht Dortmund hat zur AÖ Bau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.04.2026, Aktenzeichen 251 IN 35/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dortmund
- Aktenzeichen
- 251 IN 35/26
- Registerbezug
- Dortmund, HRB 27260
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 06.04.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Kai-Ulrich Hasskerl
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 35/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 27260 eingetragenen AÖ Bau GmbH, Schäferstr. 33 a, 44147 Dortmund, frühere Anschrift: Dammstr. 42, 44145 Dortmund,, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ali Özkaytan, Josefinenstr. 87, 44628 Herne
Geschäftszweig: Garten- und Landschaftsbau, die Verlegung von Kabeln und Rohrleitungen einschließlich der Durchführung der dafür erforderlichen Erdarbeiten, pp
ist am 02.04.2026, um 09:59 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Kai-Ulrich Hasskerl, Westfalendamm 239, 44141 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
251 IN 35/26
Amtsgericht Dortmund, 02.04.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 27260 eingetragenen AÖ Bau GmbH, Schäferstr. 33 a, 44147 Dortmund, frühere Anschrift: Dammstr. 42, 44145 Dortmund,, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ali Özkaytan, Josefinenstr. 87, 44628 Herne
Geschäftszweig: Garten- und Landschaftsbau, die Verlegung von Kabeln und Rohrleitungen einschließlich der Durchführung der dafür erforderlichen Erdarbeiten, pp
ist am 02.04.2026, um 09:59 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Kai-Ulrich Hasskerl, Westfalendamm 239, 44141 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
251 IN 35/26
Amtsgericht Dortmund, 02.04.2026