Insolvenzbekanntmachung

AO Systems GmbH

Bremen

Das Amtsgericht Bremen hat zur AO Systems GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 31.03.2026, Aktenzeichen 500 IN 12/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bremen
Aktenzeichen
500 IN 12/26
Registerbezug
Bremen, HRB 36444 HB
Bundesland
Bremen
Veröffentlichung
31.03.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

500 IN 12/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AO Systems GmbH, Am Becketal 14, 28755 Bremen (AG Bremen, HRB 36444 HB), vertr. d.: Andreas Ott, (Geschäftsführer), wird der Beschluss vom 31.03.2026 wegen offenbarer Unrichtigkeit gem. §§ 4 InsO, 319 ZPO dahingehend berichtigt, dass die Schuldnerin nicht im Handelsregister des Amtsgerichts Breisach, sondern des Amtsgerichts Bremen unter der in den Beschlüssen angegeben Registernummer eingetragen ist. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) oder dem Landgericht Bremen, Domsheide 16, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133346098711-000000053)
) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Bremen, 31.03.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Sicherungsmaßnahme