Forderungsprüfung
Angora GmbH
Hannover
Das Amtsgericht Hannover hat zur Angora GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.07.2025, Aktenzeichen 905 IN 166/23 - 8 -.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hannover
- Aktenzeichen
- 905 IN 166/23 - 8 -
- Registerbezug
- Hannover, HRB 216901
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 22.07.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2018
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Betreiben einer Shisha Bar, Gaststätte mit alkoholischen und alkoholfreien Getränken sowie Snacks, Vermittlung von Sportwetten und Aufstellen von Geräten mit und ohne Gewinnmöglichkeit.
Termine und Fristen
Termine als Kalenderdatei herunterladen
- Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren) (vorbei)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
905 IN 166/23 - 8 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Angora GmbH, Ahlemer Straße 3, 30451 Hannover (AG Hannover, HRB 216901), vertr. d.: Ayhan Manti, Stollenweg 21, 30453 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 24.09.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 16.07.2025
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 24.09.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 16.07.2025