Masseunzulänglichkeit
Anger Systemtechnik GmbH
Marl
Das Amtsgericht Essen hat zur Anger Systemtechnik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.01.2026, Aktenzeichen 162 IN 256/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Essen
- Aktenzeichen
- 162 IN 256/25
- Registerbezug
- Gelsenkirchen, HRB 12383
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 20.01.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2014
- Stammkapital
- 613.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Produktion von und Handel, einschließlich des Im- und Exports, mit Kunststoffartikeln aller Art, insbesondere Kunststoffschacht- und -rohrsystemen einschließlich der Vornahme aller mit den vorgenannten Arbeiten verbundenen branchenüblichen Tätigkeiten jeder Art.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 256/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 12383 eingetragenen Anger Systemtechnik GmbH, Brassertstraße 251, 45768 Marl, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Lukas Martinek, Brassertstraße 251, 45768 Marl
ist am 29.12.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
162 IN 256/25
Amtsgericht Essen, 20.01.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 12383 eingetragenen Anger Systemtechnik GmbH, Brassertstraße 251, 45768 Marl, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Lukas Martinek, Brassertstraße 251, 45768 Marl
ist am 29.12.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
162 IN 256/25
Amtsgericht Essen, 20.01.2026