Sicherungsmaßnahme

Andreas Kühn GmbH

Hamburg

Das Amtsgericht Hamburg hat zur Andreas Kühn GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.04.2026, Aktenzeichen 67a IN 462/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 462/25
Registerbezug
Hamburg, HRB 126764
Bundesland
Hamburg
Veröffentlichung
21.04.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2013
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist Unternehmensberatung, Tätigkeiten im Groß- und Einzelhandel mit erlaubnisfreien Waren aller Art sowie Vermittlung von Immobilien.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 462/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 126764 eingetragenen Andreas Kühn GmbH, Bellevue 19, 22301 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Eugen Andreas Kühn,

Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist Unternehmensberatung, Tätigkeiten im Groß- und Einzelhandel mit erlaubnisfreien Waren aller Art, Vermittlung von Immobilien sowie der Betrieb eines Cafes.

sind die am 24.02.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom 20.04.2026 aufgehoben worden.

67a IN 462/25
Amtsgericht Hamburg, 20.04.2026

Verfahrensverlauf

  1. Sicherungsmaßnahme
  2. Sicherungsmaßnahme
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