Sicherungsmaßnahme

Andrada Fashion UG

Mönchengladbach

Das Amtsgericht Mönchengladbach hat zur Andrada Fashion UG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 01.03.2024, Aktenzeichen 46 IN 7/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Mönchengladbach
Aktenzeichen
46 IN 7/24
Registerbezug
Mönchengladbach, HRB 21661
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
01.03.2024
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Insolvenzverwalter
Tim Kölling

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 46 IN 7/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 21661 eingetragenen Andrada Fashion UG (haftungsbeschränkt) , Nettetaler Str. 120, 41751 Viersen, vertreten durch den Geschäftsführerin Denisa Andrada Teodora Petrache,

ist am 01.03.2024, um 13:36 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Tim Kölling, Heiligenstraße 75, 41751 Viersen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). Dies gilt nicht für Maßnahmen mit dem Ziel der Abnahme der Vermögensauskunft.

46 IN 7/24
Amtsgericht Mönchengladbach, 01.03.2024

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Forderungsprüfung
  3. Forderungsprüfung
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Sicherungsmaßnahme