Forderungsprüfung
ANALOG:WERK GmbH
Tensfeld
Das Amtsgericht Norderstedt hat zur ANALOG:WERK GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.08.2026, Aktenzeichen 66 IN 24/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Norderstedt
- Aktenzeichen
- 66 IN 24/26
- Registerbezug
- Kiel, HRB 28504
- Bundesland
- Schleswig-Holstein
- Veröffentlichung
- 13.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Durchführung von Bildungsmaßnahmen, Entwicklung und Vertrieb von Lehrmaterialien sowie Beratungsdienstleistungen im Bereich Bildung, Gesundheit und Medienkompetenz
Termine und Fristen
Termine als Kalenderdatei herunterladen
- Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
66 IN 24/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ANALOG:WERK GmbH, Am Holm 24, 23824 Tensfeld, vertreten durch die Geschäftsführerin Sabine Lange
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 28504
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 13.11.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Norderstedt - Insolvenzgericht - 13.08.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ANALOG:WERK GmbH, Am Holm 24, 23824 Tensfeld, vertreten durch die Geschäftsführerin Sabine Lange
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 28504
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 13.11.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Norderstedt - Insolvenzgericht - 13.08.2026