Forderungsprüfung
An.Ka Montage- und Dienstleistungsservice GmbH & Co. KG
Sögel
Das Amtsgericht Meppen hat zur An.Ka Montage- und Dienstleistungsservice GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.10.2025, Aktenzeichen 9 IN 48/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Meppen
- Aktenzeichen
- 9 IN 48/21
- Registerbezug
- Osnabrück, HRA 206432
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 23.10.2025
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
9 IN 48/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der An.Ka Montage- und Dienstleistungsservice GmbH & Co. KG, Am Forstgraben 5, 49751 Sögel (AG Osnabrück, HRA 206432), vertr. d.: 1. An.Ka Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, Am Forstgraben 5, 49751 Sögel, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Andreas Kamschuk, Hinterm Fleer 52, 49757 Werlte, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 01.12.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Meppen, 22.10.2025
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 01.12.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Meppen, 22.10.2025