Sicherungsmaßnahme

AN 55 Autoservice GmbH

Hamm

Das Amtsgericht Dortmund hat zur AN 55 Autoservice GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.01.2021, Aktenzeichen 256 IN 75/20.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
256 IN 75/20
Registerbezug
Hamm, HRB HRB 8636
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
04.01.2021
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Dr. Sebastian Henneke

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 256 IN 75/20

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 8636 eingetragenen AN 55
Autoservice GmbH, Im Sundern 65, 59075 Hamm, gesetzlich vertreten durch den
Geschäftsführer Herrn Willi Stappert Geschäftszweig: An- und Verkauf sowie
Handel mit Autoersatzteilen, Ankauf von Unfallfahrzeugen, Verwertung von
Fahrzeugen und Fahrzeugteilen

ist am 04.01.2021, um 10:15 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke,
Arndtstraße 30, 44135 Dortmund bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2
InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

256 IN 75/20
Amtsgericht Dortmund, 04.01.2021

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Forderungsprüfung
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Forderungsprüfung
  6. Forderungsprüfung
  7. Masseunzulänglichkeit
  8. Eröffnung des Verfahrens
  9. Sicherungsmaßnahme